Seit 2017 können Ärztinnen und Ärzte in Deutschland medizinisches Cannabis ohne vorherige Einzelfallgenehmigung verordnen – ein wichtiger Schritt hin zur regulären Versorgung über Apotheken statt über zeitaufwändige Ausnahmeregelungen. Mit dem überarbeiteten Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG), das am 1. April 2024 in Kraft trat, wurde dieses System grundlegend neu geordnet. Cannabis bleibt zwar verschreibungspflichtig, die Abläufe und Rahmenbedingungen wurden jedoch massiv vereinfacht und modernisiert.
Die Neuregelung markiert einen Wendepunkt in der deutschen Cannabispolitik: Statt langwieriger Einzelfallgenehmigungen können Medizinerinnen und Mediziner nun direkter auf medizinisches Cannabis zurückgreifen. Dies ermöglicht Patientinnen und Patienten einen schnelleren Zugang zur Versorgung und entlastet die Verwaltungsverfahren erheblich. Gleichzeitig bleibt die Kontrolle und ärztliche Überwachung gewährleistet – medizinisches Cannabis ist und bleibt ein Arzneimittel, das einer ärztlichen Verschreibung bedarf.
Die Entwicklung von Ausnahmegenehmigungen hin zu einer regulären Versorgungsstruktur zeigt, wie sich die rechtliche Anerkennung von Cannabis in der Medizin in Deutschland kontinuierlich weiterentwickelt hat. Mehr Details zur Entstehungsgeschichte und den Regelungen des MedCanG finden Sie im ausführlichen Artikel auf dem Hanfjournal.