Eine wichtige gerichtliche Entscheidung aus Deutschland zeigt: Die Teil-Legalisierung von Cannabis auf Bundesebene lässt sich durch regionale Sonderwege nicht aushebeln. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat das Kiffer-Verbot im Englischen Garten in München rechtskräftig aufgehoben. Damit scheiterte auch der Versuch der Staatsregierung, die bundesweite Regelung durch landesrechtliche Massnahmen zu umgehen. Die Frist zur Beschwerde verstrich ohne Einspruch – ein klares Signal für die Geltung des Bundesrechts.
Diese Entscheidung strahlt weit über München hinaus und unterstreicht einen wichtigen Grundsatz: Einheitliche Rechtsrahmen für Cannabis-Konsum müssen auf Bundesebene gelten, nicht durch einzelne Länder ausgehebelt werden können. Für Schweizer Cannabisnutzer relevant ist dabei vor allem: Während Deutschland seinen Weg zur Teillegalisierung geht, bleibt die Situation in der Schweiz differenziert. CBD-Produkte mit unter 1% THC sind legal, während die Regelung von THC-haltigem Cannabis weiterhin restriktiv bleibt. Solche internationalen Entwicklungen zeigen die wachsende Notwendigkeit klarer, konsistenter Regelungen im Cannabis-Bereich.
Quelle: Hanfjournal (https://hanfjournal.de/2026/02/12/gericht-bremst-verfolgung-durch-soeder-und-csu-kiffen-im-englischen-garten-nun-endgueltig-erlaubt/)